Da die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus Fortschritte gemacht hat, werden kleine Geschäfte bis 800 Quadratmeter in Kürze wieder öffnen dürfen. Die aktuell herrschenden Kontaktbeschränkungen werden allerdings noch bis mindestens zum 3. Mai verlängert werden.
Zu den Maßnahmen für die nächste Zeit zählen unter anderem eine Empfehlung zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und das halten eines Mindestabstands von 1,5 Metern von Personen.
Die Öffnung von Geschäften würde unter anderem Kleidungsgeschäfte,
Schuhläden, Buch-, Auto- und Fahrradhändler betreffen.
Zur Vermeidung von weiterer Ansteckung in diesen Geschäften wird es verschiedene Auflagen zur Hygiene und Desinfektion in den Ladenlokalen und beim Einkauf geben. Auch sollen Schlagen vor den Geschäften vermieden werden.
Ab dem 4. Mai sollen dann auch mit der Öffnung der Schulen begonnen werden. Begonnen wird mit den Abschlussklassen und, Grundschulklassen und Prüfungsklassen, diese erhalten zusätzlich die Möglichkeit schon vor dem 4. Mai ihre Prüfungen abzulegen.
Versammlungsverbote und Veranstaltungsverbote bleiben trotz der Lockerungen weiterhin in Kraft. Dies gilt auch für Religiöse Versammlungen.
Auch Angebote wie Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen und dürfen ihre Speisen und Getränke nur zum Abholen und als Lieferservice anbieten.
Die Empfehlung auf Reisen und touristische Ausflüge zu verzichten, bleibt auch weiterhin bestehen.