Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist heute wegen des schweren Verkehrsunfalls auf der Hahner Straße am 03.08.2020, Haftbefehl gegen die zwei 19 Jahre alten Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes, des versuchten Mordes in zwei Fällen, der gefährlichen Körperverletzung, der Straßenverkehrsgefährdung und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet worden.
Ein achtjähriges Mädchen, das bei dem schweren Verkehrsunfall auf der Hahner Straße lebensgefährlich verletzt wurde, erlag seinen schweren Verletzungen und verstarb im Krankenhaus.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen entschlossen sich die beiden 19 Jahre alten Beschuldigten am Tag der Tat kurz vor 13 Uhr mit ihren PKWs, einem BMW und einem Hyundai i 30 N, auf der Hahner Straße hinter der Auffahrt Jägerhausstraße, ein Autorennen zu fahren.
In einer langgestreckten, unübersichtlichen Linkskurve setzten die Beschuldigten mit überhöhter Geschwindigkeit zum Überholen eines Opel Corsa an, der die L 12 mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h befuhr.
Während einer der Beschuldigten einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Golf nur dadurch vermeiden konnte, dass er direkt und plötzlich vor dem Opel Corsa einscherte, kollidierte der PKW des zweiten Beschuldigten frontal mit dem VW Golf. Für den Fahrer des VW Golf, der mittlerweile außer Lebensgefahr ist, war ein Ausweichen nicht mehr möglich.
Seine Beifahrerin wird weiterhin schwer verletzt im Klinikum behandelt, während ihre acht Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen erlag.