Trotz einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März konnte sich der Bund auf einen Kompromiss einigen, der die vorzeige Öffnung von Geschäften ermöglicht.
Geplant ist ein Stufenplan, der abhängig von einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz Lockerungen etwa in Handel, Sport und Kultur vorsieht.
In Kürze soll die Öffnung in mehreren Schritten und mit einer „Notbremse“ beginnen.
Seit dem 1. März können Friseure wieder öffnen. Auch Schulen und Kitas können wieder geöffnet werden, dies entscheiden die Länder aber selbst.
Ab dem 8. März sollen nun Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte für einen Kunden pro 10 Quadratmeter geöffnet werden.
Mit tagesaktuellem Test können Körpernahe Dienstleistungen wie z.B. die Angebote von Beauty-Salons und Tattoo-Studios wieder ausgeführt werden.
Bei Inzidenzwerten unter 35 können sich Stolberger aus max. 3 Haushalten mit bis zu 10 Personen treffen.
Bei Inzidenzwerten unter 50 können Museen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten wieder öffnen. Weiterhin ist Außensport bei max. 10 Personen kontaktfrei erlaubt und Gedenkstätten können wieder besucht werden.
Auch der Einzelhandel darf wieder öffnen. Ein Kunde pro 10 qm darf die Ladenlokale betreten.
Bei Inzidenzwerten unter 100 dürfen sich maximal 2 Haushalte mit höchstens 5 Personen treffen.
Auch in diesem Fall kann der Einzelhandel öffnen, allerdings nur mit Terminbuchung und bei einem Kunden pro 40qm.
Bei Terminbuchung und Dokumentation können Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten öffnen.
14 Tage nach den ersten Lockerungen ist unter entsprechenden Auflagen geplant Außengastronomie, Theater, Kinos und Sport im Innenraum zu ermöglichen.
Bei höheren Inzidenzwerten wird dann aber bei den meisten Angeboten ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest gefordert und eine zusätzliche Terminbuchung wird erforderlich sein.
Weitere 14 Tage später, allerdings frühestens ab dem 5. April 2021 sollen bei einer Inzidenz unter 50 Kontaktsport im Innenraum und Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt werden.
Auch hier wird es gesonderte Auflagen geben die Abhängig vom Inzidenzwert sind. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wird Im Einzelhandel nur ein Kunde pro 10 bzw. 20qm erlaubt sein.
Trotzdem gibt es die geplante Notbremse:
Steigt die Inzidenz an drei Tagen über 100, sollen wieder die alten Kontaktbeschränkungen gelten, wenn auch ohne Berücksichtigung von Kindern. Auch alle anderen Lockerungen müssten in diesem Fall zurückgenommen werden. „Wir bauen eine Notbremse ein“, so Kanzlerin Angela Merkel.