Nach der Flut hatte die Stadtverwaltung das Parken im Steinweg lange Zeit geduldet. Seit einiger Zeit reagiert die Stadtverwaltung aber wieder mit roten Verwarnzetteln auf Falschparker. Während man im Steinweg auf Verständnis trifft sorgt die Situation in der Vogelsangstraße für Unverständnis.
„Aufgrund von Problemen hinsichtlich der Durchfahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr haben wir in Abstimmung mit der Feuerwehr Parkflächen eingerichtet und Haltverbote aufgestellt. Hierdurch soll den Anwohnern und Handwerkern eine Möglichkeit gegeben werden, die Schäden bzw. Sanierungen in diesem Bereich aufgrund des Hochwassers unproblematischer durchführen zu können.“
„Da in der Vergangenheit das Ordnungsamt hier nicht eingegriffen hat, werden hier vorerst Zettel als Vorwarnung verteilt.“ – erklärt Pressereferent Tobias Schneider.
Das trifft bei vielen Anwohnern auf Verständnis. Der Steinweg war teilweise so stark zugeparkt, dass es selbst für Fußgänger eng wurde.
Anders sieht die Situation aktuell in der Vogelsangstraße aus. Dort fehlte seit Monaten ein Parkverbotsschild welches letzte Woche wieder installiert wurde. Da das Schild aber komplett zugewachsen war, übersahen Anwohner das Schild und sollen nun ein Verwarngeld zahlen.
„Die Verwarnungsgeldhöhe beträgt 25,00 €. Der angesprochene Bereich wurde nach einem Beschluss des ASVU mit mobilen Beschilderungen ausgewiesen. Hier wurde jedoch das Ende des Haltverbotes vor längerer Zeit entfernt. Seit letzter Woche ist das Schild wieder vorhanden.
„Anwohner reagierten mit Unverständnis: Das neu aufgestellte Schild sei nicht sichtbar. Das Parken sei an der Stelle über mehrere Monate hinweg möglich gewesen.
„Es ist richtig, dass die Beschilderung etwas hinter Ästen verschwindet. Da jedoch der Beginn des Haltverbotes eindeutig zu erkennen ist und laut Straßenverkehrsordnung der Führer eines Fahrzeuges gehalten ist, die Umgebung zu kontrollieren, sehen wir die Verwarnungen als korrekt erhoben an.“, stellt die Stadtverwaltung fest.
Die Falschparker werden also voraussichtlich das Verwarngeld zahlen müssen.