Bereits vor einigen Jahren wurde beschlossen, dass der Bereich der Stolberger Altstadt für die Nachwelt geschützt werden soll. Schon bald sollen dazu neue Vorgaben eingeführt werden.
Mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung will die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bewahrung des historischen Erbes von Stolberg nachkommen.
„Die Satzung erklärt die geschichtliche Bedeutung des Ortskerns und zeigt auf, wo in überlieferter Substanz der historische Wert bis heute anschaulich wird“, erklärt die Stadtverwaltung dazu.
Ziel der neuen Vorgaben sei es, die Entwicklung während der vergangenen Jahrhunderte aufzuzeigen und das historische Stadtgefüge als Zeugnis der Geschichte zu erhalten und für die Zukunft zu bewahren.
Die Satzung liege der StädteRegion Aachen zur Genehmigung vor. Die Prüfung sei aber bislang noch nicht abgeschlossen.
Auch Geschäftsleute werden mit neuen Einschränkungen rechnen müssen, denn sie sollen in Zukunft ihre Ladenlokale dem historischen Stadtbild in Oberstolberg anpassen. Auf diese Weise sollen stadtbildbeeinträchtigende Entwicklungen in Zukunft vermieden werden.
„Die Gestaltungssatzung regelt die zulässige und unzulässige Gestaltung baulicher Anlagen, soweit an ihnen Veränderungen vorgenommen oder sie neu errichtet werden, und bildet somit den Rahmen für die Sicherung und Weiterentwicklung oder Wiederherstellung des Stadtbildes“, erklärt die Verwaltung in einer aktuellen Vorlage.
Alle neu aufgestellten Werbeflächen und Bauten müssen sich also bald nach Art, Größe und Gestaltung in die bestehende und historisch geprägte Umgebung einfügen.
„Regelungen zu Materialität und Farbe orientieren sich an historischen Vorbildern und zielen auf ein abgestimmtes Gesamtbild ab. Ebenso sind stilistisch prägende, architektonische Details und Gliederungselemente von hoher Bedeutung für das Erscheinungsbild“, heißt es in der Satzung.
Auch die Anordnung, Proportion und Ausführung von Fenstern, Fassaden, Türen und Toren sollen bald auf die Gesamtfassaden und ihren historischen Kontext abgestimmt werden. Das gelte insbesondere auch für die bisher vielfach überformten, oft durch Ladenlokale genutzten Erdgeschosse.
Mit der neuen Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung soll das gewachsene Stadtbild als kulturelles Erbe in seiner Eigenart bewahrt, gepflegt und zukunftsorientiert weiterentwickelt oder wiederherstellt werden.