Wie viele Stolberger bereits beobachtet haben, sind die Wettbüros in der Stolberger Innenstadt weiterhin geöffnet während alle anderen Ladenlokale, außer Geschäfte des täglichen Bedarfs, zwangsweise geschlossen sind.
Wir haben bei der Stadt Stolberg nachgefragt und eine schriftliche Antwort erhalten: „Zu unserem großen Bedauern dürfen Wettannahmestellen gem. § 10 Abs. 1a CorornaschutzVO tatsächlich zur Annahme von Wetten (kein Aufenthalt) geöffnet haben.“
Während also der Betrieb von sämtlichen Freizeit- und Vergnügungsstätten wie Schwimm- und Spaßbädern, Saunen und Thermen, Sonnenstudios, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Clubs und Diskotheken zum Schutz der Gesundheit untersagt ist, dürfen Wettbüros weiterhin für Kunden geöffnet bleiben.
Das trifft bei vielen Stolbergern und Stolberger Geschäftsleute auf Unverständnis.
Die Coronaschutz Verordnung sagt dazu:
„(1a) In Wettannahmestellen, Wettbüros und so weiter ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter gestattet.
Ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig.
Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.“
Daher werden die Wettbüros auch in Zukunft weiterhin in Stolberg geöffnet bleiben.